Beteiligen Sie sich in Gremien, sprechen Sie verantwortliche Personen vor Ort an und nutzen Sie jede Möglichkeit, selbst mit Ihrer Angehörigen bzw. Ihrem Angehörigen aktiv zu werden. Ermuntern Sie sie bzw. ihn, alltägliche Dinge soweit wie möglich selbstständig oder unter eigener Mithilfe zu verrichten.
Bislang nicht, mit Einverständnis der künftig teilnehmenden Einrichtungen ist dies aber geplant.
Gesund bis ins hohe Alter – dieses Ziel wurde mit dem Präventionsgesetz aus dem Jahr 2015 deutlich hervorgehoben. Ebenfalls eingeführt wurde in diesem Zusammenhang die Verpflichtung des § 5 SGB XI, dass Leistungen zur Prävention auch in voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen für all jene erbracht werden sollen, die in der sozialen Pflegeversicherung versichert sind. Hieran beteiligt sich der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. im Auftrag seiner Mitglieder, der privaten Kranken- und Pflegeversicherungen. Im Kern geht es darum, Vorschläge zur Verbesserung der Stärkung der gesundheitlichen Ressourcen von älteren Menschen zu entwickeln und deren Umsetzung zu unterstützen.
Mit dem Präventionsgesetz aus dem Jahr 2015 wurden Pflegekassen dazu verpflichtet, Leistungen zur Prävention in voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen für all jene zu erbringen, die in der sozialen Pflegeversicherung versichert sind. Dahinter steckt der Gedanke, dass pflegebedürftige Menschen – trotz ihrer körperlichen, kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen – über Gesundheitspotenziale verfügen, die gefördert werden können. Der Leitfaden Prävention in der stationären Pflege legt die Kriterien für die Leistungen der Pflegekassen zur Gesundheitsförderung in stationären Pflegeeinrichtungen fest. Er unterstützt die Pflegekassen dabei, entsprechende Angebote zu entwickeln und umzusetzen. Erstellt wurde der Leitfaden durch den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen in Abstimmung mit den Verbänden der Pflegekassen. Beteiligt waren zudem der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen.
Wir freuen uns über jede interessierte Einrichtung. Senden Sie uns bitte Ihre Kontaktdaten per E-Mail an PfleBeO@geriatrie-luebeck.de. Das PfleBeO-Team der Forschungsgruppe Geriatrie Lübeck (FGL) setzt sich dann zeitnah mit Ihnen in Verbindung, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
Mit Ihrem Interesse an der Umsetzung eines bewegungsfreundlicheren Pflegealltags erfüllen Sie bereits die wichtigste Voraussetzung. Wenn Sie diesen Weg gemeinsam mit PfleBeO gehen möchten und dabei die Bedürfnisse des Pflegepersonals ebenso wie der Heimbewohnerinnen und -bewohner bestmöglich berücksichtigen möchten, schreiben Sie uns gern eine Nachricht. Kontakt: PfleBeO@geriatrie-luebeck.de.
Für die qualifizierenden Beratungsleistungen entstehen keine Kosten. Entwickelte Maßnahmen können jedoch mit Kosten verbunden sein – zum Beispiel, wenn Sie sich für die Anschaffung von Briefkästen für Ihre Bewohnerinnen und Bewohner entscheiden.
In erster Linie geht es um Ihre Bereitschaft, in einem ergebnisoffenen und partizipativen Prozess mitzuwirken. Dafür müssen Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Möglichkeit haben, sich an dem Prozess zu beteiligen und sich in den Arbeitsgruppen und Workshops einzubringen. Insbesondere sind also zeitliche Ressourcen wichtig.
Die Zielgruppe von PfleBeO sind in erster Linie die Bewohnerinnen und Bewohner der Pflegeeinrichtungen. PfleBeO beschäftigt sich im Rahmen der Projektlaufzeit aber indirekt auch mit der Gesundheit der Beschäftigten. So wird im Projektverlauf geprüft, welche gesundheitsfördernden Maßnahmen sich für die Beschäftigten eröffnen. Es ist geplant, die Ergebnisse im Anschluss künftigen Bewegungsberaterinnen und -beratern zu vermitteln.
Zunächst setzen wir einen Termin für ein ausführliches Telefonat mit Ihnen an. Wenn sich Ihr Interesse an der Teilnahme im Laufe dieses Gesprächs festigt, starten wir mit einem gemeinsamen Informationstreffen vor Ort.
Unsere Leistungen sind die Beratung und Qualifizierung der Einrichtung sowie ihre Vernetzung. Nicht zur Leistung gehört die Finanzierung der Umsetzung von Infrastruktur für die konkreten Maßnahmen. Es werden also beispielsweise keine Briefkästen bezahlt.
Hier finden Sie in Kürze Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen. Sie können Ihre Fragen auch jederzeit gern unter unten genanntem Kontakt einreichen.
Hier finden Sie aktuelle Stellenausschreibungen. Sollten derzeit keine angezeigt werden, schauen Sie gern zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal vorbei.